Schulbegleitung, Integrationshilfe – Was ist das?
Im Rahmen der Integrationshilfe begleitet ein/e Schulbegleiter/in ein Kind mit besonderem Förderbedarf stundenweise oder während des gesamten Alltags in der Schule oder der Kindertagesstätte (Kita). Unterstützung bei der Freizeitgestaltung kann ein ergänzendes Angebot sein.
Die Aufgabe der Schulbegleitperson ist es, die Einschränkungen des Kindes soweit wie möglich auszugleichen bzw. das Kind in dem Maße zu unterstützen, dass es so selbstständig wie möglich agieren kann.
Durch diese Integrationshilfe wird eine freie Wahl der Schulart erleichtert.
Eine Antragsstellung ist möglich für Kinder und Jugendliche mit:
- Autismus
- einem geistigen/seelischen Leiden
- starker Sprachstörung
- fremd und/oder eigengefährdendem Verhalten oder einer
- Mehrfachbehinderung
Dem schriftlichen Antrag der Eltern (beim Sozial- oder Jugendamt) muss eine ärztliche Stellungnahme/Diagnose und eine pädagogische Stellungnahme der Schule oder Kindertagesstätte beigefügt sein.
Aufgaben einer Begleitperson für Kindertagesstätten oder Schulen
Welche konkreten Hilfen nötig sind, hängt vom Kind oder Jugendlichen ab und werden individuell auf sie abgestimmt, beispielsweise:
- Unterstützung bei der Selbstversorge (Toilettengang, Waschen, Essen).
- Hilfestellungen bei der Verständigung und der Einbindung in die Klassengemeinschaft oder Kita-Gruppe.
- Verbesserung der Unterrichtsteilnahme durch unterstützende Kommunikation.
- Unterstützung bei der Umsetzung von Lerninhalten und Förderprojekten.
- Assistenz beim Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule oder Kita.