Informationen zu kostenpflichtigen beweglichen Ferientagen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die bestmögliche Betreuung Ihrer Kinder steht im Fokus unserer Arbeit und liegt uns sehr am Herzen. Dazu gehört auch, dass ein ständiger, enger Austausch mit Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigte stattfindet. Daher möchten wir Ihnen transparent erläutern, warum die Betreuung an beweglichen Ferientagen kostenpflichtig ist.
Die Finanzierung der offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt durch begrenzte öffentliche Mittel des Landes NRW und des Schulträgers. Die Verwendung dieser Gelder ist zweckgebunden und unterliegt einer strengen wirtschaftlichen Prüfung. Als Träger der freien Jugendhilfe unterliegen und agieren wir gemäß diesen Anforderungen.
Der monatliche OGS-Elternbeitrag wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben und eingezogen, während der Beitrag für das Mittagessen direkt an den Schülergarten zu zahlen ist. Bei der Berechnung der Beiträge wird die Schulzeit zugrunde gelegt.
Die Monatsbeiträge für die OGS-Teilnahme sowie für das Mittagessen werden jeweils gleichmäßig über die 12 Monate eines Schuljahres verteilt.
Die OGS-Angebote an Ferientagen werden erfahrungsgemäß von erheblich weniger Kindern in Anspruch genommen. Als Konsequenz daraus sind wir verpflichtet, unsere Angebotsplanung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und kostenoptimiert anzubieten.
Leider haben die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten und die zunehmenden kurzfristigen Abmeldungen zu zusätzlichen Kosten geführt, etwa für Personalaufwand und ungenutzte Mahlzeiten, die bezahlt und anschließend entsorgt werden mussten.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es leider notwendig, die Teilnahme an dem Angebot an beweglichen Ferientagen mit 10,00 € pro Kind und Tag zu berechnen.
Dies gilt für einzelne Ferientage, wie bspw. Tage vor oder nach den Sommerferien, Pfingstdienstag als Pfingstferientag, sowie variable Ferientage, den so genannten ‚Brückentagen‘.
Pädagogische Ganztage an unterrichtsfreien Schultagen sind keine Ferientage und sind daher von dieser Regelung nicht betroffen. Eine Abfrage zur bedarfsgerechten Planung erfolgt auch hier rechtzeitig.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße
Ihr Schülergarten-Team