Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Betreuungs- und Mittagessenverträge
zwischen der
Schülergarten gGmbH – Träger der freien Jugendhilfe, Beisselstr. 16, 50169 Kerpen
nachfolgend Schülergarten genannt
und der/dem/den
Erziehungsberechtigten des Kindes
Stand: März 2026, Version 1.0
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für folgende Verträge:
a) Vertrag zur Teilnahme am Offenen Ganztag (mit Mittagessen)
b) Vertrag zur Teilnahme an der Kurzbetreuung (mit/ohne Mittagessen)
c) Vertrag zur Teilnahme an der erweiterten pädagogischen Übermittagsbetreuung (mit/ohne Mittagessen)
d) Vertrag zur Teilnahme am Mittagessen
Der Vertragsabschluss erfolgt jeweils online. Die Erziehungsberechtigten erhalten ein Vertragsangebot vom Schülergarten per E-Mail und übermitteln mit dem Absenden des Formulars ihre persönlichen Vertragsdaten. Nach dem Absenden erhalten die Erziehungsberechtigten eine Bestätigungs-E-Mail sowie eine persönliche Vertragskopie mit ihren eingegebenen Daten. Damit ist der Vertrag abgeschlossen und rechtsgültig.
2. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen
Zur Reduzierung der Verwaltungskosten und damit auch der Beiträge erfolgt die Beitragszahlung im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Monats. Aufgrund der unterschiedlichen Lage der Sommerferien werden die Beiträge für August und September grundsätzlich zu Beginn des Septembers eingezogen.
Beiträge für Ferienangebote sind 4 Wochen vor Beginn der Ferienmaßnahme fällig. Eine davon abweichende Änderung der Zahlungsmodalitäten für Ferienangebote (z.B. Änderung der Fälligkeit der Beiträge, Überweisung der Beiträge für Ferienangebote durch die Erziehungsberechtigten) behält sich der Schülergarten ausdrücklich vor und wird bei der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das Ferienangebot mitgeteilt.
Gebühren und Kosten, die im Falle einer Rücklastschrift entstehen, trägt der Kontoinhaber. Bei wiederholten Rücklastschriften oder dem Widerruf des SEPA-Mandats behalten wir uns vor, dieses Zahlungsformat nicht weiter zu nutzen. In diesem Fall informieren wir die Zahlungspflichtigen schriftlich. Es gelten dann die gleichen Bedingungen wie bei Nichtvorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats.
Ohne SEPA-Lastschriftmandat ist der Beitrag für das Mittagessen im Voraus bis spätestens am letzten Bankarbeitstag des Vormonats zu überweisen. Wir empfehlen die Einrichtung eines Dauerauftrags. Bitte im Verwendungszweck immer angeben: Name des Kindes, Name der Schule und wenn vorhanden, die Kundennummer.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 € pro Mahnung fällig.
Besteht ein Zahlungsrückstand – auch bei Teilbeträgen – von mehr als vier Wochen, behalten wir uns vor, das Kind vorübergehend von der Teilnahme an den Angeboten des Schülergartens auszuschließen und rechtliche Schritte einzuleiten, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.
Ein solcher zeitweiser Ausschluss stellt weder eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch uns noch einen Kündigungsgrund für die Erziehungsberechtigten dar. Das Vertragsverhältnis bleibt weiterhin bestehen, ebenso die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Beiträge.
Hinweise zur Beitragspflicht
Elternbeiträge, Beiträge für Mittagessen und Ferienangebote sind unabhängig davon, ob das Kind die angebotenen Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt, zu zahlen.
Bei unregelmäßiger Teilnahme, z. B. im Rahmen einer Notbetreuung, ist der volle Beitrag zu zahlen.
Können unsere Leistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. bei teilweisen oder vollständigen Schulschließungen infolge von Epidemien, Umweltkatastrophen o. Ä., nicht oder nur eingeschränkt erbringen, erfolgt eine hälftige Beitragserstattung für den betroffenen Zeitraum. Voraussetzung ist eine vollständige Nichtteilnahme des Kindes über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen.
Als gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe ist es uns gesetzlich nicht gestattet, Gewinne und Rücklagen zu bilden, wie es bei Wirtschaftsunternehmen üblich ist, um solche unvorhersehbaren Risiken zu kompensieren.
3. Kündigung, Ausschluss
a) Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
Ein vorzeitiges Ausscheiden des Kindes aus diesem Vertrag ist nur bei einem Schulwechsel möglich. Die Kündigung muss in Textform, per Post oder per E-Mail mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen.
Die Kündigung ist zu richten an: Schülergarten gGmbH, Beisselstr. 16, 50169 Kerpen, info@schuelergarten.de
Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
b) Ausschluss durch den Schülergarten
Ein Kind kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Teilnahme an der Maßnahme vorübergehend ausgeschlossen werden.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
- die Erziehungsberechtigten ihrer Beitragspflicht (Elternbeitrag, Mittagessen, Ferienangebote, Bastelgeld, Bank- und Mahngebühren) nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen,
- die notwendige Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülergarten und Erziehungsberechtigten nicht ausreichend erfolgt,
- das Verhalten des Kindes einen Verbleib in der Maßnahme nicht zulässt und alle zur Verfügung stehenden Hilfesysteme zur Integration fehlgeschlagen sind,
- akute Gefahr in Verzug ist, z.B. bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten. Hier kann eine sofortige Freistellung erfolgen.
Hinweis zur Beitragspflicht während eines Ausschlusses
Ein zeitweiliger Ausschluss von der Teilnahme an der Maßnahme stellt keinen Kündigungsgrund für die Erziehungsberechtigten dar und bedeutet keine automatische Vertragsbeendigung. Das Vertragsverhältnis besteht in diesem Fall fort – die monatlichen Beiträge sind weiterhin zu entrichten.
c) Außerordentliche Kündigung durch den Schülergarten
Dieser Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch den Schülergarten außerordentlich gekündigt werden.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
- die Erziehungsberechtigten ihrer Beitragspflicht (Elternbeitrag, Mittagessen, Ferienangebote, Bastelgeld, Bank- und Mahngebühren) nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen,
- die notwendige Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülergarten und Erziehungsberechtigten nicht ausreichend erfolgt,
- das Verhalten des Kindes einen Verbleib in der Maßnahme nicht zulässt und alle zur Verfügung stehenden Hilfesysteme zur Integration fehlgeschlagen sind,
- akute Gefahr in Verzug ist, z.B. bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten. Hier kann eine sofortige Freistellung erfolgen.
- der Kooperationsvertrag zwischen dem Schülergarten, der Schule und der Stadt Erftstadt endet,
- wiederholt gegen die Teilnahmeregeln verstoßen wird.
4. Vertragsrücktritt
Die Schülergarten gGmbH behält sich den Rücktritt von diesem Vertrag vor, falls zu Beginn der Maßnahme festgestellt wird, dass diese nicht kostendeckend durchgeführt werden kann, aufgrund zu geringer Anmeldezahlen, geeignetes Personal oder geeignete Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, oder noch Außenstände aus dem Vorjahr bestehen. Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung der Schülergarten gGmbH gegenüber den Erziehungsberechtigten. Im Falle des Rücktritts entfaltet dieser Vertrag keinerlei Rechtswirkung.
5. Änderungen der Kontaktdaten
Veränderungen der privaten Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und der Kontaktperson sind dem Schülergarten durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
Ändern sich die Rechtsbeziehungen der Erziehungsberechtigten zu dem Kind (z. B. durch Trennung oder Scheidung der Erziehungsberechtigten), ist diese Änderung dem Schülergarten ebenfalls unverzüglich zu melden. Die Rechtbeziehungen umfassen z. B. das elterliche Sorge- und Umgangsrecht sowie die regelmäßige Obhut des Kindes.
6. Mitteilung über Notfallmedikation des Kindes
Liegt eine Erkrankung oder Allergie des Kindes mit einem Bedarf an Notfallmedikation vor, ist dies dem Schülergarten durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Die „Erklärung der Sorgeberechtigten zur Medikamentengabe im Notfall“ sowie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit detaillierter Handlungsanweisung im Notfall ist an den Schülergarten einzureichen. Änderungen sind dem Schülergarten unverzüglich zu melden.
7. Versicherungsschutz
Schülerinnen und Schüler, die an Angeboten nach dem gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“des Landes Nordrhein-Westfalen teilnehmen, sind unfallversichert (§ 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b SGB VII). Der Versicherungsschutz besteht auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien. Zuständig ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
8. SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Der Schülergarten hat die GEBISO Gesellschaft für Bildung, Sozialmanagement und digitale Organisation GmbH (GEBISO GmbH), Beisselstr. 16, 50169 Kerpen, nachfolgend GEBISO genannt, mit dem Forderungsmanagement beauftragt.
a) Einwilligung in die Datenübermittlung
Die Erziehungsberechtigten willigen hiermit ein, dass die Schülergarten gGmbH die zur Abrechnung und Geltendmachung aller Forderungen aus dem Betreuungsvertrag erforderlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Auswahl des Mittagessens, vereinbarte Entgelte, an die GEBISO GmbH, Beisselstr. 16, 50169 Kerpen weitergibt.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass die Schülergarten gGmbH die sich aus der Betreuung ergebenden Forderungen an die GEBISO GmbH abtritt. Sie wurden darüber aufgeklärt, dass die GEBISO GmbH die Leistungen der Schülergarten gGmbH im eigenen Namen in Rechnung stellt und für eigene Rechnung einziehen wird. Die GEBISO GmbH ist daher auch berechtigt etwa notwendigen Schriftverkehr mit den Erziehungsberechtigten oder mit einem für sie leistungspflichtigen Kostenträger zu führen. Im Falle einer Auseinandersetzung über die Berechtigung der Forderung können die Mitarbeiter der Schülergarten gGmbH als Zeugen gehört werden.
Die Erziehungsberechtigten sind außerdem mit einer möglichen Einholung einer Information durch die GEBISO GmbH bei einer Auskunftei zur Prüfung der Bonität und der dazu gegebenenfalls erforderlichen Mitteilung ihres Namens und ihrer Anschrift einverstanden. Die Einwilligung umfasst dabei ebenfalls das Verbuchen ihrer Zahlungseingänge und die Durchführung etwa notwendiger Mahnverfahren durch die GEBISO GmbH.
Die Erziehungsberechtigten entbinden die Schülergarten gGmbH von ihrer Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderung erforderlich ist.
Die Erziehungsberechtigten sind darüber informiert, dass die Betreuung nicht von dieser Einwilligungserklärung abhängig ist und sie diese jederzeit mit sofortiger Wirkung, allerdings nur für die Zukunft, widerrufen können. Der Widerruf ist entweder gegenüber der Schülergarten gGmbH oder der GEBISO GmbH zu erklären.
Nach Beendigung des Vertrages und Abschluss des Verfahrens werden die Daten, soweit möglich, gelöscht. Ist gesetzlich eine weitere Aufbewahrung vorgeschrieben, werden die Daten für diese gesetzlichen Zeiträume weiter aufbewahrt.
b) Erteilung des SEPA-Basis-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen
Einzugsermächtigung:
Der/die Erziehungsberechtigte/n ermächtigt/en die GEBISO mit Zustimmung zu diesen AGBs Zahlungen von seinem/ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein/weisen sie ihr Kreditinstitut an, die von der GEBISO auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
SEPA-Lastschriftmandat – Hinweis
Der/die Erziehungsberechtigte/n kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten die mit seinem/ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Weitere Hinweise
Änderungen der Kontodaten teilt der/teilen die Erziehungsberechtigte/n der Schülergarten gGmbH unverzüglich schriftlichmit (info@schuelergarten.de).
Kosten, die durch verspätete Mitteilung einer Kontoänderung entstehen, gehen zu seinen/ihren Lasten.
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt für alle im Vertrag vereinbarten Zahlungen. Dazu gehören insbesondere: Beiträge für das Mittagessen, ggf. Elternbeiträge, Beiträge für die Teilnahme an Ferienangeboten, ggf. anfallende Bank- oder Mahngebühren.
Auch bei einem Antrag auf Übernahme der Mittagessenbeiträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ist das SEPA-Lastschriftmandat jährlich, für jedes Schuljahr erneut, auszufüllen und zu unterzeichnen. Bis zur Bewilligung von Leistungen aus Bildung und Teilhabe sind die Erziehungsberechtigten zahlungspflichtig bzw. müssen in Vorleistung gehen.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens dient die Gläubiger-Identifikationsnummer der eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers und Zahlungsempfängers. Die Gläubiger-ID der GEBISO GmbH lautet: DE16ZZZ00002807540
9. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Widerruf ist zu richten an:
Schülergarten gGmbH, Beisselstraße 16, 50169 Kerpen, Fax: 02273 60470-20, E-Mail: info@schuelergarten.de
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Wertersatz der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
10. Datenschutz
Der/die Erziehungsberechtigte/n erklärt/en sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten und die des angemeldeten Kindes wie Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindung, Besonderheiten, z. B. Allergien, Krankheiten zum Zwecke
– der Durchführung des Vertrages zur Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme/am Mittagessen
– der damit zusammenhängenden Beratung und Kommunikation
– der Übermittlung von Informationen, die benötigt werden, um Ihr Kind seinen Bedürfnissen entsprechend zu unterstützen
– der Übermittlung von Informationen, die von Ämtern benötigt werden, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung finanzieller Belange zu erreichen oder sicherzustellen erhoben, verarbeitet und genutzt und für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert werden.
Der/die Erziehungsberechtigte/n ist/sind außerdem damit einverstanden, dass diese Daten, soweit aufgrund behördlicher und/oder gesetzlicher Vorschriften notwendig, an Behörden und an Schulleiter/innen, Lehrer/innen der Schule, Schul- und Sozialarbeiter/innen, Sekretäre/innen, unsere Mitarbeiter/innen, der im Auftrag des Schülergartens beauftragten Personen/Kooperationspartner, Jugendämter und Mitarbeiter/innen einer Betreuungseinrichtung in welcher sich das Kind befindet, zum Zwecke der Umsetzung des uns erteilten Bildungs- und Erziehungsauftrages weitergegeben werden.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an:
Schülergarten gGmbH, Beisselstr. 16, 50169 Kerpen, info@schuelergarten.de
Die gesetzlichen Erlaubnistatbestände zur Datenverarbeitung bleiben von einem solchen Widerruf unberührt. Gegenüber dem Schülergarten, der Schule und dem Schulträger besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten.
Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter www.schuelergarten.de/datenschutz/.